Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Lieber Campingfreund!
Wir heißen Sie auf unserem Campingplatz herzlich willkommen. Es ist alles bestens vorbereitet, damit Sie einen sorglosen Urlaub genießen können. Dazu gehört aber auch eine Camping- und Zeltplatzordnung, um deren Berücksichtigung wir im gemeinsamen Interesse bitten:

  1. Reservierungen sind wegen der Insellage unbedingt erforderlich. Mit Abschluss (Unterschrift) des Vertrages ist die Anzahlung in Höhe von € 100,- fällig. Der Restbetrag ist dann 3 Wochen vor Anreise fällig. Wir bitten Sie um Überweisung der entsprechenden Beträge (unter Angabe von Kundennamen und Reisedatum) auf unser Konto bei der Oldenburgischen Landesbank AG, IBAN: DE16 2802 0050 8161 2517 00, SWIFT-BIC: OLBODEH2; Volksbank Esens EG IBAN: DE65 2829 1551 1200 5282 00, BIC: GENODEF1ESE Mit Ihrer Unterschrift und der Rücksendung dieser Anmeldung ist eine verbindliche Buchung zustande gekommen. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben der für den Aufenthaltszeitraum gültigen Drucksachen. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
  2. Jeder Campinggast meldet sich bei seiner Ankunft zunächst in der Anmeldung an. Die Platzverwaltung ist berechtigt, Einblick in die Personalpapiere eines jeden Campinggastes und Besuchers zur Erfüllung der Meldeformalitäten zu nehmen. Nach der Anmeldung bezahlt der Gast im voraus die erforderlichen Gebühren und erhält seinen Camping-Ausweis und die Platzzuweisung. PKW-Besitzer erhalten eine Parkplatzkarte, die im PKW sichtbar anzubringen ist. Der PKW darf nicht auf der angemieteten Parzelle abgestellt werden sondern nur auf den ausgewiesenen Parkflächen. Der Camping-Ausweis ist bei Kontrollen vorzuzeigen. Bei der Abreise wird der Camping-Ausweis wieder eingezogen. Aufenthaltsverlängerungen bitte unaufgefordert und rechtzeitig in der Anmeldung (bis spätestens 12.00 Uhr) vornehmen. Neuanmeldung erforderlich. Alter Abreisetag = neuer Anreisetag. Über Aufenthaltsverlängerungen entscheidet nur die Campingplatz-Verwaltung. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zelten. Bei Kindern bzw. Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren genügt die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.
  3. Besucher (auch Kurzbesucher) melden sich zuerst in der Anmeldung an. Besucherfahrzeuge, gleich welcher Art, dürfen nicht mit auf den Platz. Der Campinggast haftet für seinen Besuch und ist dafür verantwortlich, dass dieser den Platz bis spätestens 22.00 Uhr unaufgefordert verlässt und seine Besucherkarte in der Anmeldung wieder abgibt.
  4. Rücktritt: Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen muss der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Telefonisch ist dies nicht möglich! Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Am besten für Sie ist der Versand per Einschreiben! Bis zum Reservierungsbeginn Ihrer Buchung können Sie sich durch eine Ersatzperson vertreten lassen. Treten Sie vom Vertrag zurück, können wir eine angemessene Entschädigung berechnen oder in der Regel pauschal eine Entschädigung gemäß § 651 a ff des BGB laut folgender Aufstellung verlangen; Bis 6 Wochen vor Anreise — 1 35,- Bearbeitungsgebühr. 42-30 Tage vor Anreisetermin — 30 % des Mietpreises. 29-14 Tage vor Anreisetermin — 50% des Mietpreises. 13-1 Tage vor Anreisetermin — 80 % des Mietpreises. Treten Sie Ihre Reise, ohne uns davon in Kenntnis zu setzen, nicht an, oder sagen Sie am Tag der Anreise Ihre Buchung ab, oder nehmen Sie ganz oder teilweise Leistungen nicht in Anspruch, ohne dass ein Fall von höherer Gewalt oder Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behalten wir unseren vollen Anspruch auf den Buchungspreis, zahlen jedoch ersparte Aufwendungen zurück. Stellplätze und Mietwohnwagen, die einen Tag nach vereinbartem Anreisetermin nicht besetzt sind und für die keine Vereinbarung über eine spätere Besetzung erfolgt ist, können von der Platzverwaltung anderweitig genutzt werden. In diesem Fall erfolgt — bei späterer Anreise — eine anderweitige Unterbringung. Das Besetzen von freigewordenen, reservierten Stellplätzen bzw. Mietwohnwagen durch uns bedeutet keine Stellung eines Ersatzmieters, da diese in der Regel anderweitig untergebracht werden können. Die Platzverwaltung behält sich das Recht vor, Zuteilungen gleichwertig zu verändern, wenn es aus besonderen Gründen, z. B. Schäden notwendig ist. Es wird Ihnen ausdrücklich der Nachweis gestattet, einen Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vorgenannten pauschalen Entschädigungsbeträge. Eine Umbuchung des Termins oder des Stellplatzes (Änderung bestehender Vertrag.) ist ausschließlich bis 2 Wochen vor Reisebeginn möglich, sofern die Umbuchung das erste Mal vorgenommen wurde, der Reisepreis gleich oder höher ist und der neue Termin innerhalb des Reisejahres liegt – Verfügbarkeit vorausgesetzt. Für jede weitere Umbuchung wird eine Umbuchungsgebühr von 20€ fällig. Eine umgebuchte Buchung kann nicht storniert werden! Eine Umbuchung in Folgejahre ist nicht möglich – hierfür muß eine Stornierung und Neubuchung erfolgen.
  5. Stornierungs- und Rücktrittsversicherung: Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Stornierungs- und Rücktrittsversicherung. Diese Versicherung tritt in Kraft, wenn eine oder mehrere Personen aus folgenden Gründen nicht reisen können oder vorzeitig abreisen müssen: Plötzliche Erkrankungen oder durch Unfall, Sterbefall in der Familie 1. Grades, unfreiwillige Arbeitslosigkeit. Die Stornierungs- und Rücktrittsversicherung ist gültig vom Zeitpunkt der Buchung bis zur Abreise. Wenn Sie aus einem der oben genannten Gründe die Reise nicht antreten können, ersetzt Ihnen die Versicherung die dadurch entstandenen Stornierungskosten. Wenn Sie vorzeitig abreisen müssen, erhalten Sie für die Zeit, die Sie nicht auf dem Campingplatz verbringen können, aber aufgrund der Buchung bezahlt haben, Ihr Geld zurück. Sie müssen jedoch vor Verlassen des Platzes dieses immer der Rezeption melden. Eine Stornierung bzw. ein Rücktritt ist nur dann gültig, wenn eine entsprechende Bescheinigung, z.B. Attest vom Arzt, zugeschickt oder abgegeben wird. Die Versicherung beinhaltet eine Eigenbeteiligung von 20 %.
  6. Die Standplätze bzw. Mietwohnwagen werden durch unsere Mitarbeiter angewiesen und stehen am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Die Benutzung eines anderen Platzes sowie eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht gestattet. Eine entgeltliche Weitergabe des Standplatzes bzw. Zeltes oder Caravans an andere Personen ist nicht möglich. Platzänderungen bleiben vorbehalten. Eine Überbelegung der Mietwohnwagen ist nicht gestattet (Max. 2 Erw. und 3 Kinder).
  7. Die Insel-Camping-Borkum GmbH & Co. KG haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Sie haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung von Wasser-, Strom- oder Gasversorgungen entstehen sowie für Lärmbelästigungen durch Dritte sowie für fahrlässige Pflichtverletzungen, durch die Schäden eintreten, die durch die Benutzung der auf dem Gelände befindlichen Anlagen oder Geräte – auch außer Betrieb genommene – und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Insel-Camping-Borkum GmbH & Co. KG. Insbesondere ist keine Haftung der Insel-Camping-Borkum GmbH & Co. KG gegeben für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen. Die Campingplatz-Verwaltung übernimmt keine Wertsachenaufbewahrung. Barfußlaufen auf dem Campingplatz und das Spielen auf den Spielplätzen geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für abgestellte Fahrzeuge, Wohnwagen etc. wird nicht übernommen. Jeder Camper (Anmelder) haftet für Beschädigungen, die durch ihn selbst, seine Familienmitglieder oder seine Gäste auf dem gesamten Campingplatz verursacht werden. Gästepost und Pakete werden in der Anmeldung vom Post- o. Paketdienst durch die Platzverwaltung entgegengenommen und in der Rezeption zur Abholung bereitgestellt. Eine Haftung für angenommene Post / Pakete wird nicht von der Insel-Camping-Borkum GmbH & Co. KG übernommen.
  8. Bei eigener, durch höhere Gewalt / Pandemiefall oder durch Platzverweis erfolgter vorzeitiger Abreise wird die bezahlte Gebühr nicht zurückgezahlt, der ungenutzte Platzanspruch (nicht übertragbar) bleibt für die betreffende Saison erhalten – jedoch nicht bei Platzverweis.
  9. Die Campingplatz-Verwaltung hat das Hausrecht. Ihren Anordnungen ist in jedem Fall sofort Folge zu leisten. Sie ist auch berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern (auch wenn eine vorherige Anmeldung vorliegt) oder Sie des Platzes zu verweisen, wenn dies bei Verstößen gegen die Campingplatzordnung oder im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.
  10. Der Standplatz bzw. der Mietwohnwagen ist vom Campinggast bei seiner Abreise im sauberen Zustand zu hinterlassen. Parzellierte Stellplätze sowie Mietwohnwagen sind am Abreisetag bis 12.00 Uhr zu räumen, bei gebuchter Endreinigung (Mietwohnwagen) bis 10.00 Uhr.
  11. Außerhalb der Sommerferien in Niedersachsen und NRW gibt es für das Büro, den Minimarkt, einzelne Sanitärgebäude, die Gaststätte, die Animation und weitere Einrichtungen (z.b. Fitnessraum) eingeschränkte Öffnungszeiten, teilweise sind diese Einrichtungen dann auch geschlossen. Der Mini Markt ist ein Verpachtungsobjekt. Die Insel-Camping-Borkum GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Haftung für den Fall das dieses Objekt geschlossen sein sollte oder für Schäden welche durch den Pächter zu verantworten sind.
  12. Gästebeitrag (ehem. Kurbeitrag): Als staatlich anerkanntes Nordseeheilbad erhebt die Stadt Borkum einen Gästebeitrag. Als Beherbergungsbetrieb sind wir verpflichtet, den Gästebeitrag für die Stadt Borkum zu kassieren und die Gästekarten auszugeben.
  13. Änderungen der Preisinformationen: Allein die genannten Preise und Daten in der mit der Buchungsbestätigung versendeten Vorrausrechnung sind verbindlich! Bei irrtümlich nicht aufgeführten Leistungen werden wir diese nachberechnen (Berichtigung von Rechenfehlern bleiben vorbehalten). Die Angebote und Preise in dieser Preisliste entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen (z.B. durch Energieverteuerung, Anhebung der Mineralölsteuer oder durch Erhöhung der Mehrwertsteuer oder sonstige Steuern usw. der INDEX um mehr als 2 Punkte steigt) möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen.
  14. Vertragsunterschrift wird die Datenschutzverordnung (Auslage Rezeption, Webseite etc.) vom Unterzeichner und seinen mitreisenden Personen anerkannt. Der Unterzeichner verpflichtet sich somit für die Insel-Camping-Borkum GmbH & Co. KG das Einverständnis von seinen mitreisenden Personen einzuholen und übernimmt damit etwaige Ansprüche gegen den Vermieter.
  15. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Borkum.
  16. Irrtümer: Wir behalten uns vor, Irrtümer sowie Druck- und Rechenfehler zu berichtigen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so hat dies nicht die Ungültigkeit der restlichen Vertragspunkte zur Folge. An die Stelle etwaiger unwirksamer Bestimmungen tritt in dem Falle eine Regelung die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Stand Juli 2023